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Qries Qries Qries Qries Qries Qries

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Eine Frage:

 

Frauen mit Kopftuch tragen bunte Kopftücher, kombinieren es mit ihren Taschen und Kleider. Ist das jetzt Haram?

 

Sürme ist helal sogar Sunna, obwohl es schön macht. Ist es Haram?

 

Frauen tragen Gold, geben viel Geld dafür, beschmücken sich. Wieso wel es gesund ist? Ist es Haram?

 

Nein. Keiner von denen ist Haram. Wieso sollte man das angebliche Solriumverbot mit der "sich für andere Schön machen" begründen, obwohl all die oben erwähnten Helaldinge auch ebenso auf das selbe Grund geführt werden könnte?

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Top-Benutzer in diesem Thema

sachlich bleiben sagst du wirst aber selber persönlich...

 

na ja Adem du hast recht ok

 

Wie wärs mal wenn du ein einziges mal in diesem Thema etwas sachliches schreibst? Ein Zitat, ein Text, ein Hadith. Ein einziges Handfestes Beweis?

 

Von wegen Persönlich sein! als ob ich dich beleidigt habe, als ob ich dein Person kritisiert habe?

 

Wenn du nicht eingehen willst, dann lass es sein. Mein Gott. So ein Theater haben wir draus gemacht. Hier gibts Personen die etwas lernen möchten und was machen wir hier?

 

Ach, vergiss es einfach

 

Adem

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sachlich bleiben sagst du wirst aber selber persönlich...

 

na ja Adem du hast recht ok

 

Wie wärs mal wenn du ein einziges mal in diesem Thema etwas sachliches schreibst? Ein Zitat, ein Text, ein Hadith. Ein einziges Handfestes Beweis?

 

Von wegen Persönlich sein! als ob ich dich beleidigt habe, als ob ich dein Person kritisiert habe?

 

Wenn du nicht eingehen willst, dann lass es sein. Mein Gott. So ein Theater haben wir draus gemacht. Hier gibts Personen die etwas lernen möchten und was machen wir hier?

 

Ach, vergiss es einfach

 

Adem

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selam

 

 

also wenn ich das jetzt nicht falsch verstanden habe, darf man sich hübsch machen (im sinne von schmuck und kleidung) und es ist nicht haram, aaaber man darf sich nicht schminken!

 

und solarium ist auch erlaubt?!?!

 

brauche das nur noch mal als bestätigung...sorry bin bischen schwer von verstand :rolleyes:

 

selam aleykum

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selam

 

 

also wenn ich das jetzt nicht falsch verstanden habe, darf man sich hübsch machen (im sinne von schmuck und kleidung) und es ist nicht haram, aaaber man darf sich nicht schminken!

 

und solarium ist auch erlaubt?!?!

 

brauche das nur noch mal als bestätigung...sorry bin bischen schwer von verstand :rolleyes:

 

selam aleykum

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Ja kannst du, solange du die Vorschriften für die Verhüllung beachtest. Wenn du kein Kopftuch trägst macht es keinen Sinn darüber zu reden ob du am Kopf irgendein Schmuck hast. Auch Kopftuchträgerinnen tragen Schmuckstücke, wei es ein Ring oder eine Kolie.

 

Und Solarium ist erlaubt. Es gibt kein argumentatives Hinderniss in Fikih. Ich verstehe auch die Einwände von Bruder Fatih. Ermacht sich halt sorgen wenn er all die Jugendlichen so sieht. Aber für ein Fetwa gegen ds Solarium reicht es trotzdem nicht aus.

 

Adem

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Ja kannst du, solange du die Vorschriften für die Verhüllung beachtest. Wenn du kein Kopftuch trägst macht es keinen Sinn darüber zu reden ob du am Kopf irgendein Schmuck hast. Auch Kopftuchträgerinnen tragen Schmuckstücke, wei es ein Ring oder eine Kolie.

 

Und Solarium ist erlaubt. Es gibt kein argumentatives Hinderniss in Fikih. Ich verstehe auch die Einwände von Bruder Fatih. Ermacht sich halt sorgen wenn er all die Jugendlichen so sieht. Aber für ein Fetwa gegen ds Solarium reicht es trotzdem nicht aus.

 

Adem

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sevolicious... wenn du es für dich machst also deine niyet (absicht) ist nur für um dich besser mit deinem körper zu frieden zu geben ok...

 

wenn du es aber für die männerwelt machts um irgendwie aufzufallen (was ich bei dir nicht glaube sonst würdest du hier nicht fragen) ist es nicht erlaubt...

 

sowohl für mann oder frau:

jede äusserliche änderung um das andere geschlecht aufmerksam auf sich zu machen ist nicht erlaubt... es gibt nur ein paar ausnahmen für frauen wie zB gold oder seide für frauen...die aber nur dann für gleichgeschlechtliche, ehemann oder für personen die man sowieso nicht heiraten kann/darf

 

:-) ich bleibe bei meinem argument Adem ustam

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sevolicious... wenn du es für dich machst also deine niyet (absicht) ist nur für um dich besser mit deinem körper zu frieden zu geben ok...

 

wenn du es aber für die männerwelt machts um irgendwie aufzufallen (was ich bei dir nicht glaube sonst würdest du hier nicht fragen) ist es nicht erlaubt...

 

sowohl für mann oder frau:

jede äusserliche änderung um das andere geschlecht aufmerksam auf sich zu machen ist nicht erlaubt... es gibt nur ein paar ausnahmen für frauen wie zB gold oder seide für frauen...die aber nur dann für gleichgeschlechtliche, ehemann oder für personen die man sowieso nicht heiraten kann/darf

 

:-) ich bleibe bei meinem argument Adem ustam

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ich bleibe bei meinem argument Adem ustam

 

Das man Kopftuch trägt reicht manchmal nicht aus, wenn man immernoch ungs anmachen möchte. Ich denke Muslimische Mädchen müssten auf ihr Islambewustsein investieren. Sie sollten dazu stehen, wenn sie Kopftücher tragen und nicht durch irgendwelchen Merkmale das Kopftuchimage austricksen. diese Trickserei würde bis zum Grab reichen. Sevilicius das ist jetzt nicht für dich geschrieben oder für anderen Schwestern oder so. Aber es gibt viele unter Kopftuchträgerinnern solche. Das wissen wir. Ich weiss dass Kopftuchträgerinnen gibt die heimlich flirten. Besser wäre wenn sie Kopftuch nicht tragen würden, da sie den Ruf des Kopftuchs schaden.

 

Aber ich sage immer noch:

 

Solarium ist absolut caiz. Die Menschen die es für Männer tun, werden dafür in Mahkemei Kübra erklärenmüssen. Ich lege besonders viel Wert darauf dass man nach Fikihtechnik spricht. Das die Vorgehensweise stimmt. Islam sagt wie man fetwas gibt unter welchen Umständen. Ddaruf müssten wir achten..

 

 

Adem

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ich bleibe bei meinem argument Adem ustam

 

Das man Kopftuch trägt reicht manchmal nicht aus, wenn man immernoch ungs anmachen möchte. Ich denke Muslimische Mädchen müssten auf ihr Islambewustsein investieren. Sie sollten dazu stehen, wenn sie Kopftücher tragen und nicht durch irgendwelchen Merkmale das Kopftuchimage austricksen. diese Trickserei würde bis zum Grab reichen. Sevilicius das ist jetzt nicht für dich geschrieben oder für anderen Schwestern oder so. Aber es gibt viele unter Kopftuchträgerinnern solche. Das wissen wir. Ich weiss dass Kopftuchträgerinnen gibt die heimlich flirten. Besser wäre wenn sie Kopftuch nicht tragen würden, da sie den Ruf des Kopftuchs schaden.

 

Aber ich sage immer noch:

 

Solarium ist absolut caiz. Die Menschen die es für Männer tun, werden dafür in Mahkemei Kübra erklärenmüssen. Ich lege besonders viel Wert darauf dass man nach Fikihtechnik spricht. Das die Vorgehensweise stimmt. Islam sagt wie man fetwas gibt unter welchen Umständen. Ddaruf müssten wir achten..

 

 

Adem

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Adem abi valla ich könnte dir jetzt eine antwort schreiben aber ich tue es nicht, nicht weil ich jetzt beleidigt bin sondern weil es immer in die länge geht...

das arme mädchen weiss am ende nicht was sie tun soll :-)

 

sevolicious hör auf deinen herzen und handle so in dem sinne , mehr kann ich dir nicht raten :-)

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Adem abi valla ich könnte dir jetzt eine antwort schreiben aber ich tue es nicht, nicht weil ich jetzt beleidigt bin sondern weil es immer in die länge geht...

das arme mädchen weiss am ende nicht was sie tun soll :-)

 

sevolicious hör auf deinen herzen und handle so in dem sinne , mehr kann ich dir nicht raten :-)

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:bism:

 

:selam:

 

 

@ Sevi

 

Sieh mal, es ist so... du kannst dich schminken, aber auch nur dezent... nur damit du dich besser fühlst in deiner Haut und nicht um anderen zu gefallen... Nur bedenke... fallst du beten solltest müsstest du dich wieder abschminken... wegen Abdest... von daher ist es dir überlassen...

Ich persönlich schminke mich nur noch wenn es echt nötig ist... bissel Mascara und Puder und Lipgloss... und fertig ist es...

Es ist nicht haram, wenn du es für dich tust...

 

Mit Parfüm ist es das gleiche... selbst unser Prophet :muhammed: hat sich für das Beten hübsch gemacht hat Parfüm aufgetragen... gibt es sogar einige Hadithe... muss ma schauen...

 

Solarium ist das gleiche...

 

FAZIT: Solange du alles für dich tust und nicht mit deinen Reizen spielst um anderen zu gefallen, kannst du glücklich durch die Welt marschieren mit erhobenen Hauptes... :daumhoch:

Und natürlich darfst du bunte sachen anziehen, warum denn nicht sollst du wie ein Muslimisches Emo-Mädchen durch die Welt irren... zieh an was du willst, sooooooooooolaaaaaaaaange es für dich ist...!!!!

 

 

hab euch alle lieb....

 

vesselam :jo:

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:bism:

 

:selam:

 

 

@ Sevi

 

Sieh mal, es ist so... du kannst dich schminken, aber auch nur dezent... nur damit du dich besser fühlst in deiner Haut und nicht um anderen zu gefallen... Nur bedenke... fallst du beten solltest müsstest du dich wieder abschminken... wegen Abdest... von daher ist es dir überlassen...

Ich persönlich schminke mich nur noch wenn es echt nötig ist... bissel Mascara und Puder und Lipgloss... und fertig ist es...

Es ist nicht haram, wenn du es für dich tust...

 

Mit Parfüm ist es das gleiche... selbst unser Prophet :muhammed: hat sich für das Beten hübsch gemacht hat Parfüm aufgetragen... gibt es sogar einige Hadithe... muss ma schauen...

 

Solarium ist das gleiche...

 

FAZIT: Solange du alles für dich tust und nicht mit deinen Reizen spielst um anderen zu gefallen, kannst du glücklich durch die Welt marschieren mit erhobenen Hauptes... :daumhoch:

Und natürlich darfst du bunte sachen anziehen, warum denn nicht sollst du wie ein Muslimisches Emo-Mädchen durch die Welt irren... zieh an was du willst, sooooooooooolaaaaaaaaange es für dich ist...!!!!

 

 

hab euch alle lieb....

 

vesselam :jo:

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Ach Sis', hier ist noch etwas...

 

 

 

Bekleidung und die Blickfangkleidung [lib~ s-ul-šuhrah]

 

F. 282: Was ist der Maßstab für Blickfangkleidung [lib~ s-ul-šuhrah]?

 

A: Dies ist eine Kleidung, die anzuziehen nicht von der Person erwartet wird aufgrund seiner Farbe, der Art des Schnitts oder weil sie schäbig ist und (aufgrund) anderer (Faktoren) wie dieser, so dass, wenn man damit vor den Augen der anderen gekleidet ist und sie ihn sehen, man ihre Blicke auf sich aufmerksam macht und sie mit dem Finger auf ihn zeigen.

 

F. 283: Wie ist das Urteil zum Klang, der von der Frau während des Laufs durch das Treten der Schuhe auf den Boden erzeugt wird?

 

A: Dieser (Klang) ist an sich zulässig, so lange es nicht zum Blickfang (für die anderen) wird und (so lange) daraus keine Verdorbenheit folgt.

 

F. 284: Hat ein Mädchen das Recht, ein Kleid anzuziehen, deren Farbe zum Dunkelblau neigt?

 

A: Es besteht kein Hindernis dazu an sich, so lange es nicht zum Blickfang für die anderen wird, und (so lange) daraus keine Verdorbenheit folgt.

 

F. 285: Ist es für Frauen erlaubt, enge Kleidung anzuziehen, welche die Details des Körpers betonen oder aufreizende Kleidung (anzuziehen) auf Hochzeiten und ähnlichen (Veranstaltungen)?

 

A: Falls die Frau sicher ist vor den Blicken fremder Männer und den Folgen von Verdorbenheiten daraus, dann ist es zulässig, ansonsten ist es nicht erlaubt.

 

F. 286: Ist es für die gläubige Frau erlaubt, glänzende schwarze Schuhe anzuziehen?

 

A: Das Anziehen von Schuhen, unabhängig davon, welche Farbe oder Form diese haben, ist unbedenklich, außer die Farbe oder Form führt zum Blickfang für die Anderen und das Zeigen mit dem Finger auf den Anziehenden.

 

F. 287: Ist die Frau verpflichtet, nur schwarze Farbe bei ihrer Kleidung zu wählen – (bei) Kopftuch, Hose, Kleid usw. -?

 

A: Das Urteil zur Kleidung der Frau bezüglich Farbe, Form und Art des Schnitts ist das (gleiche Urteil wie das) erwähnte Urteil zu Schuhen in der vorangehenden Antwort.

 

F. 288: Ist für die Frau etwas an ihrer islamischen Frauenbedeckung [h.i™ ~ b] und Kleidung erlaubt, was die Blicke der anderen auf sich zieht und Lust erregt, wie wenn sie das Kleid auf eine Art angezogen hat, welche die Blicke auf sich zieht oder eine Sorte von Stoff oder eine Farbe der Stümpfe wählt, welche Lust erregen?

 

A: Es ist für sie nicht erlaubt, das anzuziehen, was aufgrund seiner Farbe, Form oder der Art des Ankleidens zu dem gehört, was die Blicke der Fremden auf sich zieht und das Zweifelhaftes und Verdorbenheit bewirkt.

 

F. 289: Ist es für einen Mann erlaubt, innerhalb des Hauses ohne Absicht zur Nachahmung des anderen Geschlechts das anzuziehen, was für den Frauen vorbehalten ist und umgekehrt?

 

A: Dies ist zulässig, sofern sie es nicht als Kleid für sich annehmen.

 

F. 290: Wie ist das Urteil zum Verkauf der Frauenunterwäsche durch Männer?

 

A: Dies ist an sich zulässig, sofern es nicht das verbotene Betrachten bewirkt und (so lange) daraus keine moralische und gesellschaftliche Verdorbenheiten folgen.

 

F. 291: Ist es religionsrechtlich erlaubt, dünne Strümpfe zu verkaufen?

 

A: Es besteht kein Hindernis dazu, diese zu verkaufen oder zu kaufen, sofern es nicht zum Zweck des Anziehen dieser (Strümpfe) von Frauen vor Fremden (Männern) ist.

 

F. 292: Ist die Arbeit von Unverheirateten in Handelsgeschäften für den Verkauf von Frauenkleidern und Kosmetikartikeln unter Beachtung der religionsrechtlichen Maßstäbe und moralischen Benehmen erlaubt? Und warum machen einige offizielle Behörden (die Tatsache) unverheiratet zu sein, zum Hindernis für die Arbeit in einigen Geschäften?

 

A: Die Erlaubnis zur Arbeit und erlaubtem Unterhalt ist nicht religionsrechtlich beschränkt auf spezielle Arten von Menschen, so dass es für jeden, der die islamischen Maßstäbe und Benehmensformen beachtet, erlaubt ist. Falls aber für die Vergabe von Handelseintragung oder Arbeitserlaubnis seitens der verantwortlichen Behörden und Stellen spezielle Voraussetzungen bezüglich einiger Beschäftigungen im Hinblick auf Vorteile der Allgemeinheit bestehen, dann ist man verpflichtet, diese zu beachten.

 

F. 293: Wie ist das Urteil zum Tragen von Ketten für Männer?

 

A: Falls diese (Kette) aus Gold ist oder zu dem gehört, dessen Tragen den Frauen vorbehalten ist, dann ist es für Männer nicht erlaubt, diese zu tragen.

 

http://islam-pure.de/risala2/bekleidung_und_die_blickfang.htm

 

 

Hoffe ich konnte dir behilflich sein... ;)

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Ach Sis', hier ist noch etwas...

 

 

 

Bekleidung und die Blickfangkleidung [lib~ s-ul-šuhrah]

 

F. 282: Was ist der Maßstab für Blickfangkleidung [lib~ s-ul-šuhrah]?

 

A: Dies ist eine Kleidung, die anzuziehen nicht von der Person erwartet wird aufgrund seiner Farbe, der Art des Schnitts oder weil sie schäbig ist und (aufgrund) anderer (Faktoren) wie dieser, so dass, wenn man damit vor den Augen der anderen gekleidet ist und sie ihn sehen, man ihre Blicke auf sich aufmerksam macht und sie mit dem Finger auf ihn zeigen.

 

F. 283: Wie ist das Urteil zum Klang, der von der Frau während des Laufs durch das Treten der Schuhe auf den Boden erzeugt wird?

 

A: Dieser (Klang) ist an sich zulässig, so lange es nicht zum Blickfang (für die anderen) wird und (so lange) daraus keine Verdorbenheit folgt.

 

F. 284: Hat ein Mädchen das Recht, ein Kleid anzuziehen, deren Farbe zum Dunkelblau neigt?

 

A: Es besteht kein Hindernis dazu an sich, so lange es nicht zum Blickfang für die anderen wird, und (so lange) daraus keine Verdorbenheit folgt.

 

F. 285: Ist es für Frauen erlaubt, enge Kleidung anzuziehen, welche die Details des Körpers betonen oder aufreizende Kleidung (anzuziehen) auf Hochzeiten und ähnlichen (Veranstaltungen)?

 

A: Falls die Frau sicher ist vor den Blicken fremder Männer und den Folgen von Verdorbenheiten daraus, dann ist es zulässig, ansonsten ist es nicht erlaubt.

 

F. 286: Ist es für die gläubige Frau erlaubt, glänzende schwarze Schuhe anzuziehen?

 

A: Das Anziehen von Schuhen, unabhängig davon, welche Farbe oder Form diese haben, ist unbedenklich, außer die Farbe oder Form führt zum Blickfang für die Anderen und das Zeigen mit dem Finger auf den Anziehenden.

 

F. 287: Ist die Frau verpflichtet, nur schwarze Farbe bei ihrer Kleidung zu wählen – (bei) Kopftuch, Hose, Kleid usw. -?

 

A: Das Urteil zur Kleidung der Frau bezüglich Farbe, Form und Art des Schnitts ist das (gleiche Urteil wie das) erwähnte Urteil zu Schuhen in der vorangehenden Antwort.

 

F. 288: Ist für die Frau etwas an ihrer islamischen Frauenbedeckung [h.i™ ~ b] und Kleidung erlaubt, was die Blicke der anderen auf sich zieht und Lust erregt, wie wenn sie das Kleid auf eine Art angezogen hat, welche die Blicke auf sich zieht oder eine Sorte von Stoff oder eine Farbe der Stümpfe wählt, welche Lust erregen?

 

A: Es ist für sie nicht erlaubt, das anzuziehen, was aufgrund seiner Farbe, Form oder der Art des Ankleidens zu dem gehört, was die Blicke der Fremden auf sich zieht und das Zweifelhaftes und Verdorbenheit bewirkt.

 

F. 289: Ist es für einen Mann erlaubt, innerhalb des Hauses ohne Absicht zur Nachahmung des anderen Geschlechts das anzuziehen, was für den Frauen vorbehalten ist und umgekehrt?

 

A: Dies ist zulässig, sofern sie es nicht als Kleid für sich annehmen.

 

F. 290: Wie ist das Urteil zum Verkauf der Frauenunterwäsche durch Männer?

 

A: Dies ist an sich zulässig, sofern es nicht das verbotene Betrachten bewirkt und (so lange) daraus keine moralische und gesellschaftliche Verdorbenheiten folgen.

 

F. 291: Ist es religionsrechtlich erlaubt, dünne Strümpfe zu verkaufen?

 

A: Es besteht kein Hindernis dazu, diese zu verkaufen oder zu kaufen, sofern es nicht zum Zweck des Anziehen dieser (Strümpfe) von Frauen vor Fremden (Männern) ist.

 

F. 292: Ist die Arbeit von Unverheirateten in Handelsgeschäften für den Verkauf von Frauenkleidern und Kosmetikartikeln unter Beachtung der religionsrechtlichen Maßstäbe und moralischen Benehmen erlaubt? Und warum machen einige offizielle Behörden (die Tatsache) unverheiratet zu sein, zum Hindernis für die Arbeit in einigen Geschäften?

 

A: Die Erlaubnis zur Arbeit und erlaubtem Unterhalt ist nicht religionsrechtlich beschränkt auf spezielle Arten von Menschen, so dass es für jeden, der die islamischen Maßstäbe und Benehmensformen beachtet, erlaubt ist. Falls aber für die Vergabe von Handelseintragung oder Arbeitserlaubnis seitens der verantwortlichen Behörden und Stellen spezielle Voraussetzungen bezüglich einiger Beschäftigungen im Hinblick auf Vorteile der Allgemeinheit bestehen, dann ist man verpflichtet, diese zu beachten.

 

F. 293: Wie ist das Urteil zum Tragen von Ketten für Männer?

 

A: Falls diese (Kette) aus Gold ist oder zu dem gehört, dessen Tragen den Frauen vorbehalten ist, dann ist es für Männer nicht erlaubt, diese zu tragen.

 

http://islam-pure.de/risala2/bekleidung_und_die_blickfang.htm

 

 

Hoffe ich konnte dir behilflich sein... ;)

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